„Angesichts der schwachen Konjunktur, des sich laufend verschärfenden Fachkräftemangels und der Tatsache, dass bis 2036 rund 20 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Rente gehen, muss die Politik spätestens jetzt die Zeitarbeit entfesseln, damit die Personaldienstleister Wirtschaft und Arbeitsmarkt helfen können. Gesetzliche Hürden wie die Höchstüberlassungsdauer, das Beschäftigungsverbot Drittstaatsangehöriger und sektorale Verbote der Zeitarbeit sind aus der Zeit gefallen und gehören abgeschafft. Sonst kann die Personaldienstleistungsbranche die schwächelnde Gesamtwirtschaft nicht im notwendigen Umfang unterstützen“, zeichnete Florian Swyter, Hauptgeschäftsführer der Gesamtverbandes der Personaldienstleister (GVP), bei der PEAG-Personaldebatte in Berlin die wirtschaftliche Situation in Deutschland nach.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Alexander Bartz, Mitglied im Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für Tourismus, reagierte beim Gespräch zum Thema: „Krise am Arbeitsmarkt – Können flexible Personallösungen jetzt helfen?“ durchaus offen auf die Forderungen Swyters: „Über die Höchstüberlassungsdauer kann man reden.“ Zum sektoralen Verbot im Bauhauptgewerbe äußerte er: „Ich glaube, den Grund dafür gibt es nicht mehr.“
Große Erfahrung
Bei der PEAG Personaldebatte in Kooperation mit Arbeitgeberverband Gesamtmetall betonte Swyter: „Unsere Branche hat genau jene Personalexpertinnen und -experten, deren täglich Brot das Aufspüren und Gewinnen von Talenten ist.“ Zeitarbeitsunternehmen hätten große Erfahrung bei der Beschäftigung von Menschen aus dem Ausland, denn der Anteil der Zeitarbeitskräfte ohne deutschen Pass liege bei rund 45 Prozent und damit etwa dreimal so hoch wie auf dem Gesamtarbeitsmarkt.
Herausforderung der nächsten Jahre
„Die Transformation wird zusammen mit dem demografischen Wandel die große Herausforderung der nächsten Jahre bleiben", sagte Bartz. 700.000 Fachkräfte würden zusätzlich benötigt. In zehn Jahren werde keine Kassiererin mehr am Band sitzen, die müssten anders qualifiziert werden. „Diese Umstrukturierung des Arbeitsmarktes ist sehr herausfordernd", so Bartz. Dabei sehe er den Wert der Zeitarbeit als Flexibilisierungsinstrument: „Sie kann ein wichtiges Sprungbrett sein, wir müssen aber sicherstellen, dass die Rechte der Beschäftigten gewahrt bleiben.“
Personalentwicklung ein sehr wichtiger Aspekt
Florian Swyter erläuterte: „Vergütung und Mobilität sind die beiden großen Herausforderungen der Transformation. VW-Mitarbeiter in einer Gebäudetechnikerfirma auf der schwäbischen Alb einzusetzen, kann an genau den beiden Punkten scheitern." Dennoch sei Personalentwicklung ein sehr wichtiger Aspekt. „Wenn die Zeitarbeitsbranche die Aufgabe der Qualifizierung in der Transformation übernimmt, wäre das ein wichtiger und richtiger Schritt", reagierte Alexander Bartz. Auch er sehe die Notwendigkeit der Aufklärungsarbeit in Richtung Politik, damit die Vorbehalte gegenüber Zeitarbeit und Beschäftigtentransfer abgebaut würden.
Fachkräfte gut begleiten
„Wir brauchen noch flexiblere Lösungen", freute sich Angelika Preiß, Sprecherin der Geschäftsführung der PEAG Transfer GmbH, über die Offenheit: „Der jüngst angekündigte Stellenabbau bei Unternehmen wie Volkswagen, Ford oder Bosch ist nur die Spitze.“ Oft würden dabei langjährig erfahrene, gut ausgebildete Fachkräfte freigesetzt. „Die müssen wir durch die schlechten Zeiten gut begleiten und qualifizieren, denn der Fach- und Arbeitskräftemangel verschwindet ja nicht in der Flaute“, sagte sie. Der Beschäftigtentransfer sei ein Instrument für Zeiten des Stellenabbaus, das sich bewährt habe.
Quelle GVP
Kerstin Krey, Leiterin des Fachbereichs Bildung, Innovation, Migration am Institut der deutschen Wirtschaft, wird am zweiten Veranstaltungstag über die Auslandsrekrutierung sprechen. Im Interview verrät sie erste Details.
Sie sind hauptverantwortlich für das bundesdeutsche Portal für die Fachkräfteeinwanderung „Make it in Germany“. Welche Potenziale und Herausforderungen der Fachkräfterekrutierung aus dem Ausland sehen Sie aktuell?
Die Potenziale der Fachkräfterekrutierung aus dem Ausland sind eindeutig: Deutschland braucht internationale Talente, um eine funktionierende Wirtschaft zu sichern. Beispielsweise waren Beschäftigte aus Drittstaaten zwischen 2022 und 2023 für über 80 Prozent des Anstiegs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten verantwortlich. Nur durch sie konnte vor dem Hintergrund des inländischen Fachkräftemangels ein Beschäftigungswachstum verzeichnet werden. Bei der Fachkräfteeinwanderung gibt es – trotz hohem Bedarf – einige Herausforderungen, die es politisch und gesellschaftlich zu lösen gilt. Dazu gehören beispielsweise die noch zu langsamen, komplexen und teilweise unübersichtlichen behördlichen Verfahren und der hohe Bürokratieaufwand. Hier gilt es, weiterhin mit Tempo zu digitalisieren und Prozesse zu beschleunigen und auch zu standardisieren. Als kommunikativer Knotenpunkt im Bereich der FKE, versuchen wir mit „Make it in Germany“ durch verständliche, bedarfsgerechte und mehrsprachige Information zu unterstützen und auch positive Beispiele sichtbar zu machen, die es in dem Bereich – neben all den bekannten Problemen – durchaus gibt!
Welche entscheidenden Faktoren sollten die Unternehmen bei der Einwanderung beachten?
Unternehmen müssen bei der Einwanderung auf verschiedene Faktoren achten. Besonders wichtig sind dabei eine gezielte Ansprache im Ausland, die sorgfältige Vorbereitung des Rekrutierungsprozesses und eine nachhaltige Integration der Fachkräfte.
Welche Aspekte werden Sie in Ihrem Impuls auf der Veranstaltung besonders hervorheben?
Im Vortrag zur Fachkräfteeinwanderung wird die Anwerbung und Integration von Fachkräften aus dem Ausland behandelt. Im Fokus stehen dabei die neuesten rechtlichen Änderungen, der Rekrutierungsablauf sowie praxisnahe Lösungen für Unternehmen. Außerdem wird das Portal „Make it in Germany“ vorgestellt, dessen Checklisten, Materialien und Informationen eine wertvolle Unterstützung im gesamten Rekrutierungsverfahren bietet.
Quelle GVP
Nachdem das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) kürzlich bereits zunächst vom Deutschen Bundes-tag und nachfolgend auch vom Bundesrat verabschiedet wurde, ist es am 29. Oktober nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Bestandteil des Gesetzes ist auch die Ersetzung der Schrift- durch die Textform bei Arbeitnehmerüberlassungsverträgen zwischen Kundenbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen (Artikel 55). Damit wird eine zentrale Forderung umgesetzt, die der GVP und seine Vorgängerverbände seit geraumer Zeit stets angemahnt hatten. Bis die Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (§§ 12 und 14) am 1. Januar 2025 in Kraft treten, müssen Arbeitnehmerüberlassungsverträge allerdings noch zwingend in Schriftform geschlossen werden.
Quelle IGZ
Nach intensiven Verhandlungen haben sich heute früh die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) des Gesamtverbands der Personaldienstleister e. V. (GVP) und die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf einen neuen Tarifabschluss zu den Entgelt- und Manteltarifverträgen der BAP und iGZ Tarifwerke geeinigt.
Mit folgenden Forderungen sind die DGB-Gewerkschaften in die Verhandlung gegangen:
Verhandlungsergebnis
Das Verhandlungsergebnis von heute beinhaltet Folgendes:
Entgelttarifverträge BAP und iGZ
Folgende Stundenentgelte für die Entgelttarifverträge BAP/DGB und iGZ/DGB wurden vereinbart:
EG | Stundenentgelte | Stundenentgelte ab 01.10.2024 | Stundenentgelte ab 01.03.2025 |
1 | 13,50 | 14,00 | 14,53 |
2a | 13,80 | 14,31 | 14,85 |
2b | 14,15 | 14,67 | 15,23 |
3 | 15,06 | 15,62 | 16,21 |
4 | 15,92 | 16,51 | 17,14 |
5 | 17,85 | 18,51 | 19,21 |
6 | 19,82 | 20,55 | 21,33 |
7 | 23,06 | 23,91 | 24,82 |
8 | 24,69 | 25,60 | 26,57 |
9 | 25,89 | 26,85 | 27,87 |
Die zuvor seitens der Gewerkschaften gekündigten Entgelttarifverträge werden mit Wirkung zum 01.04.2024 wieder in Kraft gesetzt und können erstmalig zum 30.09.2025 erneut gekündigt werden.
Manteltarifverträge BAP und iGZ
Zu den Manteltarifverträgen BAP/DGB und iGZ/DGB wurde Folgendes vereinbart:
Jahressonderzahlungen
Bereits mit Tarifabschluss vom 18.12.2019 wurde vereinbart, dass die Jahressonderzahlungen ab dem 01.01.2024 tarifdynamisch auf Basis der Entgeltgruppen (EG) 4 der Entgeltrahmentarifverträge BAP/DGB bzw. iGZ/DGB angepasst werden. Klarstellend einigten sich die Tarifvertragsparteien hierzu auf folgende Beträge:
Urlaubs- und Weihnachtsgeld:
Betriebszugehörigkeit | Urlaubsgeld 2024 | Weihnachtsgeld 2024 | Urlaubsgeld 2025 |
nach dem sechsten Monat | 207,00 € | 214,66 € | 222,82 € |
im zweiten und dritten Jahr | 310,50 € | 321,99 € | 334,23 € |
ab dem vierten Jahr | 414,00 € | 429,32 € | 445,63 € |
Quelle GVP
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