Eine Auswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigt, dass Zeitarbeitsunternehmen im Juni weniger Kurzarbeitergeld bezogen haben als in den Monaten zuvor. Dennoch greift fast jedes zweite Zeitarbeitsunternehmen auf diese Hilfe zurück: 5.415 Zeitarbeitsbetriebe haben im Juni für 114.164 Beschäftigte Kurzarbeit bezogen. Das sind sieben Prozent weniger Betriebe und 19 Prozent weniger Beschäftigte in Kurzarbeit als im Mai. In der Gesamtwirtschaft verzeichnete die BA im Juni nur jeden sechsten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Kurzarbeit.
Auch der durchschnittliche Arbeitsausfall der Kurzarbeiter in der Zeitarbeit fiel im Juni mit 55 Prozent der normalen Arbeitszeit hoch aus. In der Gesamtwirtschaft betrug der Arbeitsausfall im Jahresdurchschnitt 38 Prozent für das Jahr 2020. Jüngere Zahlen liegen für die Arbeitnehmerüberlassung noch nicht vor.
Mehr Kug-Anzeigen im November
Nach einem gemeldeten Zuwachs von 2,2 Prozent bei den Beschäftigungszahlen in der Arbeitnehmerüberlassung im Oktober stiegen die Anzeigen über den potenziellen Arbeitsausfall laut BA in der Zeitarbeitsbranche im November wieder. Diese gelten als Frühindikator für konjunkturelle Kurzarbeit. Zeitarbeitsbetriebe stellten im November 257 Anzeigen für insgesamt 6.911 Beschäftigte. Im Vergleich zu Oktober sind die Anzeigen um 107 Prozent und die Zahl der Arbeitnehmer in Anzeigen um 98 Prozent gestiegen. Die Verdopplung deute auf die Auswirkungen des Lockdown-Lights und wieder steigende Kurzarbeit in der Zeitarbeitsbranche hin.
Quelle IGZ
"Was wir heute tun, entscheidet darüber, wie die Welt morgen aussieht." (Marie von Ebner-Eschenbach)
Wir wünschen allen ein frohes und gesundes neues Jahr und bleiben Sie gesund.
Ihr PS Personal Team
Das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) trat am 1. April 2017 in Kraft und soll gemäß § 20 AÜG im Jahr 2020 evaluiert werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat deshalb eine Evaluation zur Überprüfung der Wirksamkeit der Neuregelung des Gesetzes in Auftrag gegeben. Durchgeführt wird der Forschungsauftrag von der Bietergemeinschaft Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V. (IAW) und dem infas - Institut für angewandte Sozialforschung GmbH.
Über den Zwischenstand der bisherigen Erkenntnisse hat das BMAS einen virtuellen Workshop unter anderem mit Branchenvertretern, Gewerkschaften, der Bundesagentur für Arbeit und den Wissenschaftlern durchgeführt. Für den iGZ nahmen Christian Baumann (Bundesvorsitzender) und RA Werner Stolz (Hauptgeschäftsführer) teil. Zum Forschungsauftrag gehört auch die Durchführung von standardisierten wissenschaftlichen Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern von Zeitarbeitsunternehmen (neben Kundenbetrieben und Zeitarbeitskräften sowie Branchenexperten). Darüber hinaus werden auch Interviews mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften sowie mit weiteren einschlägigen Expertinnen und Experten geführt.
Mitmachen und Zeitarbeitgeber-Perspektiven sind gefragt!
Die geplante Befragung von Zeitarbeitsunternehmen läuft in dieser Woche an. Damit eine repräsentative Beteiligung mit validen Daten gewährleistet ist, sollten alle Angesprochenen hier mitmachen und ihre Erkenntnisse beisteuern. Denn gerade auch durch den Einbezug von Zeitarbeitgeber-Perspektiven und durch Ihr Expertenwissen können die Interviews zu einem aussagekräftigen Bild der Wirkungen der Gesetzesänderungen und der gegenwärtigen Situation der Arbeitnehmerüberlassung beitragen.
Quelle IGZ
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Petra Schiemann
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