Studie bestätigt: Zeitarbeits-Lohnlücke ist geschlossen
Das Gutachten des Instituts für Angewandte Wissenschaft (IAW) belegt anhand aktueller Datenanalysen, dass Zeitarbeitskräfte bei vergleichbaren Tätigkeiten ähnlich verdienen wie andere Beschäftigte.
Wie die FAZ vorab exklusiv berichtet, lässt sich die häufig kolportierte Lohnlücke in der Zeitarbeit auf Basis der neuesten Daten widerlegen. Zu diesem Ergebnis kommt das Gutachten „Analysen zum Pay Gap in der Zeitarbeit auf der Grundlage der Verdiensterhebung 2023“, welches das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung an der Universität Tübingen (IAW) im Auftrag des Gesamtverbandes der Personaldienstleister (GVP) durchgeführt hat.
„Die aktuelle IAW-Studie bestätigt, was wir in der Personaldienstleistungsbranche schon lange beobachten: Die Lohnlücke zwischen Zeitarbeitskräften und vergleichbaren Tätigkeiten in der übrigen Wirtschaft ist de facto verschwunden. Tarifliche Dynamik und der seit Jahren zunehmende Arbeitskräftemangel haben dazu beigetragen, dass sich unsere Branche zu einem wettbewerbsfähigen und attraktiven Arbeitgeberfeld entwickelt hat. Die Zeiten, in denen Zeitarbeit per se schlechter bezahlt wurde, gehören der Vergangenheit an. Wer heute noch das Gegenteil behauptet, ignoriert bewusst die Fakten“, betont GVP-Präsident Christian Baumann.
Sämtliche Modellverfahren zeigen fast vollständige Eliminierung der Lohnlücke
Das IAW-Gutachten basiert auf Daten der amtlichen Verdiensterhebung 2023 und vergleicht die Monats- und Stundenlöhne von Zeitarbeitskräften und anderen Beschäftigten auf der Grundlage von statistisch vergleichbaren Gruppen. Dabei werden sogenannte „statistische Zwillinge“ gebildet – Personen mit ähnlichen Merkmalen wie Alter, Qualifikation, Branche und Wochenarbeitszeit. Zusätzlich wandte das IAW zwei weitere Modellverfahren für die Betrachtung der Vergütungen an. Besonders bei den Stundenlöhnen – der ökonomisch relevanteren Vergleichsgröße – zeigt sich eine weitgehende Angleichung zwischen Zeitarbeitsverhältnissen und sonstigen Beschäftigungsformen.
Fazit: Wird auf sachlicher Grundlage verglichen, ist die angenommene strukturelle Benachteiligung in der Bezahlung nicht mehr haltbar. Der überwiegende Teil der angewandten statistischen Modelle ergibt entweder eine vollständige Eliminierung oder sogar eine Umkehrung der Lohnlücke. Hier verdienten sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Zeitarbeit 5 bis 10 Prozent mehr.
Politische Einschränkungen und Verbote müssen endlich aufgehoben werden
„Gerade angesichts der Studienergebnisse sind diskriminierende Einschränkungen der Zeitarbeit, ob bei der Fachkräftezuwanderung aus Drittstaaten oder bei sektoralen Verboten, wie in der Bauindustrie, völlig aus der Zeit gefallen. Die Zeitarbeit braucht endlich Spielraum, statt politischer Schranken. Nur so kann sie ihre volle Kraft entfalten – als Katalysator für den unerlässlichen wirtschaftlichen Aufschwung. Wer Wachstum will, muss die Zeitarbeit entfesseln. Die Branche steht bereit“, bekräftigt Christian Baumann.
Quelle GVP
Sven Kramer, GVP-Tarifverhandlungsführer und -Präsidiumsmitglied, betonte in der PEAG-Debatte „Mit welchem Personal die Rüstungsmilliarden umsetzen?“ am 3. Juni in Berlin, wie wichtig die Rolle der Personaldienstleister in der jetzigen wirtschaftlichen Situation mit dem verbundenen Fachkräftemangel ist.
„Personaldienstleister können dabei ideal unterstützen", betonte Kramer. Er wies aber gleichzeitig auch ausdrücklich auf eine große Herausforderung hin: die Geheimschutzermächtigung, unerlässlich für Mitarbeitende in dieser Branche. „Die auszustellen dauert aktuell im Schnitt ein Jahr", berichtete er. Daran beteiligt sind Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesländer. „"Das dauert in der Tat", bestätigte Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV). "Warum nutzen wir diese Zeit nicht, um neue Mitarbeitende zu qualifizieren", reagierte Sven Kramer. Beschäftigte dafür gebe es nicht nur in der Zeitarbeit. Auch im Beschäftigungstransfer finde man viele hochqualifizierte Menschen, die aufgrund von Stellenabbau neue Jobs suchen. "Transfergesellschaften kommen immer dann zum Einsatz, wenn Personal freigestellt wird, meist für zwölf Monate, in denen man qualifizieren und auf die Geheimschutzermächtigung warten könnte."
Geheimschutz
Der staatliche Geheimschutz dient dem Schutz von im öffentlichen Interesse, insbesondere zum Schutz des Wohles des Bundes oder eines Landes, geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen, unabhängig von der Darstellungsform der Informationen (Schriftstücke, elektronische Dateien, gesprochenes Wort, etc.). Diese werden als Verschlusssachen (VS) bezeichnet. Der Schutz von VS wird durch Maßnahmen des personellen und materiellen Geheimschutzes realisiert.
Zuwanderung über Zeitarbeit?
Trotz dieser guten Nachricht bleibt es aber beim generellen Fachkräfteproblem vieler Branchen: „Der demografisch bedingte Fachkräftemangel kommt erst noch", blickte Dr. Markus Reichel, CDU-Bundestagsabgeordneter und Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales, in die Zukunft. „Was wir im Moment spüren, sind interne Gründe unseres Arbeitsmarktes, das abrufbare Arbeitskräftepotenzial wird nicht abgeholt", so der Unions-Abgeordnete: „Es stellt sich die Frage, wie attraktiv Deutschland für Zuwanderung ist." Er hoffe, dass Zuwanderung über Zeitarbeit künftig umgesetzt werden könne. "Da ist die Wirtschaft gefragt, Druck auszuüben", erklärte er den Zuhörenden.
Quelle GVP
Ab dem 1. März 2025 greifen Tariflohnerhöhungen in der Zeitarbeit, die auf den letzten Tarifabschluss vor genau einem Jahr zu den beiden Zeitarbeitstarifwerken BAP und iGZ zurückgehen.
Die unterste Entgeltgruppe EG1, die zugleich allgemeinverbindlich als Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit gilt, liegt dann mit 14,53 Euro noch deutlicher als bisher über dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro.
Branchenzuschläge steigen ebenfalls an
Mit Erhöhung der Grundentgelte der Entgeltgruppen 1 bis 9 steigen auch die darauf aufzuschlagenden tariflichen Branchenzuschläge. Derzeit gibt es 11 BZ-Tarifverträge. Danach erhalten Zeitarbeitskräfte bei Einsätzen in bestimmten Branchen Zuschläge bis zu 67% zum Grundlohn.
Mitarbeiter müssen nicht gesondert informiert werden
Wenn im Arbeitsvertrag auf den anwendbaren Tarifvertrag verwiesen wurde, muss nicht gesondert über tarifliche Entgelterhöhungen informiert werden (vgl. § 3 Abs. 1 S. 3 Nachweisgesetz). Lohnabrechnungen müssen die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts ausweisen (vgl. § 108 GewO). Damit werden die Tariflohnerhöhungen dann aus der Lohnabrechnung ablesbar.
Quelle GVP
Zeitarbeit ist gut für die Wirtschaft! Diese Überzeugung vertritt nicht nur die Personaldienstleistungsbranche selbst, sondern auch viele ranghohe Vertreterinnen und Vertreter zentraler Wirtschaftszweige. Um dies wenige Wochen vor der anstehenden Bundestagswahl nachdrücklich zu bekräftigen, startet der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) seine Initiative „Zeitarbeit. Gut für die Wirtschaft.“.
Von der zukünftigen Bundesregierung wird hier gemeinsam der Abbau bestehender Regulierungen, Diskriminierungen und bürokratischer Hürden gefordert, um das Potenzial der Zeitarbeit für Wirtschaft und Arbeitsmarkt endlich voll auszuschöpfen zu können. Zu den konkret formulierten Forderungen gehören u.a. die Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten in die Zeitarbeit ohne Einschränkungen, die Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer, die Aufhebung der sektoralen Verbote für die Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe und der Fleischindustrie sowie keine Einschränkungen der Zeitarbeit in der Pflege.
Zentrale Forderungen der Aktion werden breit über die sozialen Medien kommuniziert
Vom heutigen Tag an wird es werktäglich auf allen Kanälen des GVP in den Sozialen Medien (LinkedIn, Facebook, Instagram) Posts geben, durch welche die Forderungen an die Politik bekräftigt werden. Dabei reicht das Spektrum der Beiträge von zahlreichen Videos über Zitatkacheln bis hin zu animierten Grafiken und Illustrationen. Die Aktion zeichnet sich dadurch aus, dass sich neben Ehrenämtlern des GVP, wie Präsident Christian Baumann und Vizepräsidentin Ingrid Hofmann, zudem zahlreiche ranghohe Vertreter anderer Wirtschaftsverbände sowie weitere Experten mit Videos und Zitaten für die Forderungen stark machen. Hierzu zählen u.a. die Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleitungen (BGA), Steffen Kampeter und Antonin Finkelnburg, sowie Dr. Oliver Stettes vom Institut der Deutschen Wirtschaft Köln (IW).
Personaldienstleister erhalten Möglichkeit der direkten Teilnahme
Ein weiterer zentraler Bestandteil ist die Webseite der Initiative. Auf dieser sind bereits jetzt sämtliche Videos, Zitatkacheln, Grafiken und Illustrationen vollständig einsehbar. Da es sich ausdrücklich um eine „Mitmach-Aktion“ handelt, werden hier zudem zahlreiche Elemente zum freien Download angeboten. Hierzu zählen das Logo der Aktion sowie die Grafiken und Illustrationen jeweils mit und ohne GVP-Logo. Die GVP-Mitgliedsunternehmen werden hierdurch in die Lage versetzt, die Initiative „Zeitarbeit. Gut für die Wirtschaft.“ auf ihren eigenen Seiten und sozialen Medien zielgerichtet weiterzuführen und die jeweiligen Botschaften und Forderungen somit noch breiter zu streuen.
Quelle GVP
Nach intensiven Verhandlungen haben sich heute früh die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) des Gesamtverbands der Personaldienstleister e. V. (GVP) und die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf einen neuen Tarifabschluss zu den Entgelt- und Manteltarifverträgen der BAP und iGZ Tarifwerke geeinigt.
Mit folgenden Forderungen sind die DGB-Gewerkschaften in die Verhandlung gegangen:
Verhandlungsergebnis
Das Verhandlungsergebnis von heute beinhaltet Folgendes:
Entgelttarifverträge BAP und iGZ
Folgende Stundenentgelte für die Entgelttarifverträge BAP/DGB und iGZ/DGB wurden vereinbart:
EG | Stundenentgelte | Stundenentgelte ab 01.10.2024 | Stundenentgelte ab 01.03.2025 |
1 | 13,50 | 14,00 | 14,53 |
2a | 13,80 | 14,31 | 14,85 |
2b | 14,15 | 14,67 | 15,23 |
3 | 15,06 | 15,62 | 16,21 |
4 | 15,92 | 16,51 | 17,14 |
5 | 17,85 | 18,51 | 19,21 |
6 | 19,82 | 20,55 | 21,33 |
7 | 23,06 | 23,91 | 24,82 |
8 | 24,69 | 25,60 | 26,57 |
9 | 25,89 | 26,85 | 27,87 |
Die zuvor seitens der Gewerkschaften gekündigten Entgelttarifverträge werden mit Wirkung zum 01.04.2024 wieder in Kraft gesetzt und können erstmalig zum 30.09.2025 erneut gekündigt werden.
Manteltarifverträge BAP und iGZ
Zu den Manteltarifverträgen BAP/DGB und iGZ/DGB wurde Folgendes vereinbart:
Jahressonderzahlungen
Bereits mit Tarifabschluss vom 18.12.2019 wurde vereinbart, dass die Jahressonderzahlungen ab dem 01.01.2024 tarifdynamisch auf Basis der Entgeltgruppen (EG) 4 der Entgeltrahmentarifverträge BAP/DGB bzw. iGZ/DGB angepasst werden. Klarstellend einigten sich die Tarifvertragsparteien hierzu auf folgende Beträge:
Urlaubs- und Weihnachtsgeld:
Betriebszugehörigkeit | Urlaubsgeld 2024 | Weihnachtsgeld 2024 | Urlaubsgeld 2025 |
nach dem sechsten Monat | 207,00 € | 214,66 € | 222,82 € |
im zweiten und dritten Jahr | 310,50 € | 321,99 € | 334,23 € |
ab dem vierten Jahr | 414,00 € | 429,32 € | 445,63 € |
Quelle GVP
Wir haben die neue DSGVO zum Anlass genommen und für Sie unseren Internetauftritt komplett neu erstellt.
Unsere neue Website soll Ihnen unser Unternehmen kurz vorstellen, Ihnen aktuelles Jobangebote unterbreiten, eine Leistungsübersicht geben und und Ihnen aktuelle Informationen über unsere Firma und das Thema "Personal & Vermittlung" geben - und das alles bei höchstmöglichem Bedienungskomfort und größtmöglicher Übersichtlichkeit .
Unsere Homepage ist responsive!
Das bedeutet, dass Sie immer automatisch eine optimierte Version unserer Website für Ihr Endgerät präsentiert kriegen.
Besuchen Sie unsere Website mit einem Computer und Browser, sehen Sie die Homepage in Ihrem ursprüglichen Layout mit großen Parallaxgrafiken und einer Drop-in-Navigation.
Besuchen Sie unsere Internetpräsenz jedoch mit einem sog. Mobile Device (Smartphone oder Tablet), wird automatisch eine für das jeweilige Gerät optimierte Version der Website geladen - teilweise mit größerer Schrift, angepassten Parallaxgrafiken und ebenfalls einer mit den Fingern noch besser bedienbaren Drop-in-Navigation.
Unsere Homepage ist aktuell.
Wir haben unseren neuen Internetauftritt mit einem Mini-CMS (Content Management System) ausgestattet, so dass wir nun immer selber und zu jeder Zeit in der Lage sind, Inhalte neu einzustellen, zu tauschen oder zu ergänzen. So können Sie sicher sein, dass die Inhalte auf unserer neuen Website für Sie immer aktuell sind!
Unsere Homepage ist modern und bedienungsfreundlich.
Wir haben unseren neuen Internetauftritt nach aktuellsten Standards (HTML5, CSS3, JQuery, etc.) gestaltet.
Sie können sich auch unsere Kontaktdaten z.B. als vCard herunterladen oder als QR-Code direkt in die Kontakte Ihres Smartphone "scannen" (dazu reicht bei den meisten modernen Smartphones schon die Foto-App und es ist keine spez. QR-App mehr nötig).
Wir hoffen, Sie haben ab sofort und zukünftig genau so viel Spaß mit unserer neuen Website wie wir, und Sie finden immer schnellstmöglich die gewünschten Informationen!
PS Personal & Vermittlung GmbH
Petra Schiemann
Zu den Köhlerbergen 2
31582 Nienburg/Weser
Tel. 05021 / 922 91 00
E-Mail info@ps-personal24.de
Unsere Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 8.00 - 17.00 Uhr
Mi 8.00 - 15.00 Uhr
PS Personal & Vermittlung GmbH
Niederlassungsleiter: Zikran Biso
Herrenstraße 6
30159 Hannover
Tel. 0511 / 56 97 33 41
E-Mail info@ps-personal24.de
Unsere Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 8.00 - 17.00 Uhr
Mi 8.00 - 15.00 Uhr
© PS Personal & Vermittlung GmbH
Impressum | Datenschutz
made with a lot of by rumecon.de - Medienagentur
PS Personal & Vermittlung GmbH
Petra Schiemann
Zu den Köhlerbergen 2
31582 Nienburg/Weser
Tel. 05021 / 922 91 00
E-Mail info@ps-personal24.de
PS Personal & Vermittlung GmbH
Niederlassungsleiter: Zikran Biso
Herrenstraße 6
30159 Hannover
Tel. 0511 / 56 97 33 41
E-Mail info@ps-personal24.de
Unsere Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 8.00 - 17.00 Uhr
Mi 8.00 - 15.00 Uhr
vCards & QR-Codes >>