PS Personal & Vermittlung GmbH

Aktuelles & News

21.03.2023

Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht neues Merkblatt

Die Bundesagentur für Arbeit hat das „Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer“ aktualisiert. Das neue Merkblatt (Stand: 03/2023) steht unter "Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer" zum Download zur Verfügung und ist unter Punkt C. an die Fünfte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung, die bereits am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, angepasst worden.

Merkblatt aushändigen

Das neue Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit muss – ab sofort – bei Abschluss des Arbeitsvertrags ausgehändigt werden (§ 11 Absatz 2 Satz 1 AÜG). Mitarbeiter, mit denen bereits ein Arbeitsverhältnis besteht, müssen nicht zwingend auf die Aktualisierung des Merkblatts hingewiesen werden.

Aktueller Stand

Beachtet werden muss, dass im Anschluss an den iGZ-Musterarbeitsvertrag unter „Unterlagen/Empfangsbekenntnis“ der frühere Stand (08/2022) um den aktuellen Stand des Merkblatts (03/2023) ersetzt worden ist. Ansonsten sind die iGZ-Musterarbeitsverträge nicht geändert worden. Wird in anderen Dokumenten auf den Stand des Merkblatts hingewiesen, müssten die Angaben ebenfalls angepasst werden.

Quelle IGZ

04.03.2023

Offene Stellen: Zahl steigt auf Allzeithoch

Im vierten Quartal 2022 gab es bundesweit 1,98 Millionen offene Stellen. Damit wurde der Rekord vom zweiten Quartal nochmals übertroffen. Gegenüber dem Vorquartal stieg die Zahl der offenen Stellen um rund 160.900 oder 8,8 Prozent, im Vergleich zum vierten Quartal 2021 stieg die Zahl um 295.500 oder 17,5 Prozent. Das geht aus der IAB-Stellenerhebung hervor, einer regelmäßigen Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Stellen sofort zu besetzen

„Der Personalbedarf in Deutschland hat mit rund zwei Millionen offenen Stellen ein neues Allzeithoch erreicht. Die große Mehrheit der offenen Stellen ist sofort zu besetzen und der betriebliche Konkurrenzdruck um passendes Personal vielfach hoch“, erklärt IAB-Arbeitsmarktforscher Alexander Kubis. 1,63 Millionen im vierten Quartal 2022 waren sofort zu besetzen, 352.500 Stellen waren später zu besetzen. 82 Prozent der offenen Stellen waren laut IAB-Pressemitteilung damit sofort zu besetzen. In Westdeutschland lag der Anteil der sofort zu besetzenden Stellen mit 1,33 Millionen bei 83 Prozent und in Ostdeutschland mit 397.500 Stellen bei 80 Prozent.

Hoher Personalbedarf

Auch die sogenannte Vakanzrate, die das Verhältnis von sofort zu besetzenden offenen Stellen und der gesamten betrieblichen Nachfrage nach Personal, also der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der sofort zu besetzenden Stellen abbilde, erreiche einen neuen Höchstwert: Auf 100 von den Betrieben nachgefragten Beschäftigten kommen, so das IAB, im vierten Quartal 2022 4,5 offene Stellen. Im dritten Quartal waren es noch 4,0 offene Stellen, im vierten Quartal des Vorjahres ebenfalls 4,0. „Der hohe Personalbedarf zeigt sich deutlich in den Angaben vieler Betriebe“, erläutert Kubis.

Regelmäßige Abfrage

Das IAB untersucht mit der IAB-Stellenerhebung viermal jährlich das gesamte Stellenangebot, also auch jene Stellen, die den Arbeitsagenturen nicht gemeldet werden. Im vierten Quartal 2022 lagen Antworten von rund 14.000 Arbeitgebern aller Wirtschaftsbereiche vor.

Quelle IGZ

07.03.2023

Zeitarbeitstarifverträge gewährleisten gleiche Bezahlung

Das statistische Bundesamt hat errechnet, dass Frauen „im Jahr 2022 mit durchschnittlich 20,05 Euro einen um 4,31 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (24,36 Euro)“ verdienten. Damit liegt der bereinigte Gender Pay Gap, der Verdienstabstand, bei 18 Prozent. Dieser Differenz können mehrere Ursachen zu Grunde liegen. Ein Beispiel ist die unterschiedliche Berufs- und Studienwahl von Frauen und Männern. Frauen arbeiten häufiger in sozialen Berufen. Diese sind in der Regel wiederum schlechter bezahlt als beispielsweise Berufe in der IT-Branche, für die sich häufiger Männer entscheiden. Der Arbeitsumfang, Führungs- und Qualitätsanspruch sowie Berufserfahrung sind weitere Faktoren, die einen großen Einfluss auf den Lohn haben und weswegen ein hoher Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern entstehen kann.

Sieben Prozent Differenz

Werden die genannten möglichen Unterschiede bei der Ermittlung des Verdienstabstandes zwischen Frauen und Männern außer Acht gelassen und in diesem Zusammenhang Frauen und Männer in vergleichbaren Stellen mit vergleichbarer Qualifikation, Arbeitsumfang und Position verglichen, ergibt sich der bereinigte Gender Pay Gap. Dieser beträgt für das Jahr 2022 laut dem statistischen Bundesamt 7 Prozent.

Gesetzliche Vorgaben

Äußere Einflussfaktoren sowie persönliche Entscheidungen, die Frauen und Männer für ihr Berufsleben treffen, beeinflussen den Lohn. Eine der wichtigsten Rollen bei der Bestimmung des Lohns spielen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Sie müssen bei der Festsetzung des Lohns unter anderem auch gesetzliche Vorgaben berücksichtigen. Am 16. Februar 2023 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) über einen Fall zur Entgeltgleichheit von Frauen und Männern.

Anspruch auf gleichen Lohn

Eine Frau hat Anspruch auf gleiche Vergütung für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Daran ändert nichts, wenn der männliche Kollege eine höhere Vergütung fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgegeben hat. Diese Tatsache hat dem BAG im genannten Urteil Anlass einer Diskriminierungsvermutung gegeben.

Tarifverträge bewährtes Instrument

Ein bewährtes Instrument zur Vermeidung einer ungleichen Vergütung von Frauen und Männern, sind seit je her Tarifverträge. Die Anwendung von Tarifverträgen schafft Transparenz zwischen den Angestellten und sorgt bei korrekter Einordnung zu den Entgeltgruppen für einen gleichen Lohn unabhängig vom Geschlecht. Tarifverträge bringen darüber hinaus meist kürzere Arbeitszeiten, eine bessere Bezahlung und automatisierte Anpassungen mit sich.

Zeitarbeit attraktiv

Die Zeitarbeit ist eine Branche mit einer fast 90-prozentigen Tarifbindung und erzielte erst im Januar 2023 wieder neue Tarifabschlüsse Für Frauen ist die Wahl einer Beschäftigung in der Zeitarbeit aus vielen Gründen attraktiv, aber vor allem, weil die hohe Tarifbindung der Branche kaum Platz für Entgeltlücken zwischen Frauen und Männern lässt.

Quelle IGZ

28.02.2023

Vorurteile Zeitarbeit

31.10.2018

Unsere neue Website ist ab sofort online

Wir haben die neue DSGVO zum Anlass genommen und für Sie unseren Internetauftritt komplett neu erstellt.

Unsere neue Website soll Ihnen unser Unternehmen kurz vorstellen, Ihnen aktuelles Jobangebote unterbreiten, eine Leistungsübersicht geben und und Ihnen aktuelle Informationen über unsere Firma und das Thema "Personal & Vermittlung" geben - und das alles bei höchstmöglichem Bedienungskomfort und größtmöglicher Übersichtlichkeit .

Unsere Homepage ist responsive!
Das bedeutet, dass Sie immer automatisch eine optimierte Version unserer Website für Ihr Endgerät präsentiert kriegen.

Besuchen Sie unsere Website mit einem Computer und Browser, sehen Sie die Homepage in Ihrem ursprüglichen Layout mit großen Parallaxgrafiken und einer Drop-in-Navigation.

Besuchen Sie unsere Internetpräsenz jedoch mit einem sog. Mobile Device (Smartphone oder Tablet), wird automatisch eine für das jeweilige Gerät optimierte Version der Website geladen - teilweise mit größerer Schrift, angepassten Parallaxgrafiken und ebenfalls einer mit den Fingern noch besser bedienbaren Drop-in-Navigation.

Unsere Homepage ist aktuell.
Wir haben unseren neuen Internetauftritt mit einem Mini-CMS (Content Management System) ausgestattet, so dass wir nun immer selber und zu jeder Zeit in der Lage sind, Inhalte neu einzustellen, zu tauschen oder zu ergänzen. So können Sie sicher sein, dass die Inhalte auf unserer neuen Website für Sie immer aktuell sind!

Unsere Homepage ist modern und bedienungsfreundlich.
Wir haben unseren neuen Internetauftritt nach aktuellsten Standards (HTML5, CSS3, JQuery, etc.) gestaltet.

Sie können sich auch unsere Kontaktdaten z.B. als vCard herunterladen oder als QR-Code direkt in die Kontakte Ihres Smartphone "scannen" (dazu reicht bei den meisten modernen Smartphones schon die Foto-App und es ist keine spez. QR-App mehr nötig).

Wir hoffen, Sie haben ab sofort und zukünftig genau so viel Spaß mit unserer neuen Website wie wir, und Sie finden immer schnellstmöglich die gewünschten Informationen!

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